Kommt das digitale Zugangsrecht der Gewerkschaften zu den Betrieben durch die Hintertür? Mehr dazu lesen Sie im Arbeitsrecht-Blog.
Darstellungsprobleme? [VIEWONLINE] Zur Online-Ansicht [/VIEWONLINE]
In Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) 25.09.2024

[Formelle-Anrede/],
 
der kürzlich veröffentlichte RefE für ein Tariftreuegesetz sieht überraschenderweise auch ein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften zu den Betrieben vor. Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink stellt Ihnen die geplante Neuregelung im Arbeitsrecht-Blog vor und bewertet diese ausgesprochen kritisch.

Bereits in Kraft getreten ist die Neuregelung von Videoverhandlungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit gem. § 50a ArbGG. Dr. Jens Tiedemann stellt Ihnen die neue Rechtslage dar und erläutert, inwieweit sie sich von der allgemeinen Regelung in § 128a ZPO unterscheidet (ArbRB 2024, 286 ff.).

Der Beitrag ist frei abrufbar für ArbRB-Abonnenten und im Gratistest unserer Datenbank inkl. KI.

Aus Köln grüßt Sie herzlich

RAin Petra Rülfing
Redaktion ArbRB (verantw.)
 
Anzeige
juris Arbetisrecht Premium
DAS GANZE ARBEITSRECHT IMMER AKTUELL

Behalten Sie die Rechtsentwicklung, etwa zum Beschäftigungsdatenschutz oder zur Arbeitszeiterfassung intuitiv im Blick: Im juris Portal finden Sie Top-Literatur, Rechtsprechung und Vorschriften smart vernetzt. Sie bleiben stets auf aktuellem Stand und werden über Änderungen automatisch informiert.

Jetzt gratis testen
MELDUNGEN
Kann der Arbeitgeber die Höhe einer Bonuszahlung einseitig bestimmen?
Zu Recht "bewerbungsunfähig" wegen sachgrundlos befristeter Stelle im öffentlichen Dienst
Kurzarbeitergeld: Arbeitgeberrisiko in der Pandemie
Höhergruppierung: Tätigkeiten einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim


 
AUFSATZ-HIGHLIGHT
Die Neuregelung des § 50a ArbGG zu Videoverhandlungen (ArbRB 2024, 286)


 
SEMINARE
Unsere Seminare im Arbeitsrecht


 
BLOG
Das versteckte digitale Zugangsrecht im Referentenentwurf eines Tariftreuegesetzes (Kleinebrink)


 
ARBEITSGEMEINSCHAFT ARBEITSRECHT IM DAV
Frühjahrstagung 2025 in Freiburg

Anzeige
ZAU Zeitschrift für Arbeitsrecht
Social Media und Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis

"Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt." Im Arbeitsverhältnis sieht dies häufig anders aus. Die aktuelle ZAU beleuchtet "Social Media und Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis" und zeigt die Grenzen an Hand aktueller Entwicklungen und Rechtsprechung.

>> Jetzt gratis testen!
MELDUNGEN

BAG v. 3.7.2024 - 10 AZR 171/23
Kann der Arbeitgeber die Höhe einer Bonuszahlung einseitig bestimmen?
Hat sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, an deren Erreichen eine Tantieme- oder Bonuszahlung geknüpft ist, erfüllt er diese Vertragspflicht regelmäßig nur, wenn er mit dem Arbeitnehmer Verhandlungen über den Abschluss einer Zielvereinbarung führt und es diesem ermöglicht, auf die Festlegung der Ziele Einfluss zu nehmen.

[BAG online]

BAG v. 25.7.2024 - 8 AZR 24/24
Zu Recht "bewerbungsunfähig" wegen sachgrundlos befristeter Stelle im öffentlichen Dienst
Die Entscheidung eines öffentlichen Arbeitgebers, Bewerber von der Auswahl für eine im Wege eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses zu besetzende Stelle auszunehmen, bei denen eine wirksame sachgrundlose Befristung wegen einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber nicht rechtssicher möglich ist, ist Teil der dem Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG vorgelagerten Organisationsentscheidung.

[BAG online]

LSG NRW v. 13.5.2024 - L 20 AL 201/22
Kurzarbeitergeld: Arbeitgeberrisiko in der Pandemie
Der Arbeitgeber trägt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs der Anzeige über Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit bei Postversand. Er hat die Möglichkeit der elektronischen Anzeige und der persönlichen Abgabe. Nutzt er stattdessen den weniger sicheren Übermittlungsweg per Post und überwacht sodann nicht den rechtzeitigen Eingang, so hat er die mit einem unerwartet späten Anzeigezugang verbundenen negativen Folgen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld selbst zu verantworten.

[LSG NRW PM vom 12.9.2024]

LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 6.8.2024 - 5 SLa 2/24
Höhergruppierung: Tätigkeiten einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim
Die Tätigkeiten einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim, der die mit der Bewohneraufnahme und -betreuung zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben und insbesondere die Abrechnung der erbrachten Leistungen übertragen sind, können einen einheitlichen Arbeitsvorgang bilden, der gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im Sinne des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst erfordert. Das Eingruppierungsmerkmal "vielseitige Fachkenntnisse" fordert im Vergleich zu den "gründlichen Fachkenntnissen" eine Erweiterung des Fachwissens dem Umfang nach.

[Landesrecht M-V]

AUFSATZ-HIGHLIGHT
Die Neuregelung des § 50a ArbGG zu Videoverhandlungen (ArbRB 2024, 286)
Wie weicht das arbeitsgerichtliche Verfahren von § 128a ZPO n.F. ab?

von DirArbG Dr. Jens Tiedemann

Insbesondere durch die Corona-Pandemie sind Videoverhandlun-gen zu einem unverzichtbaren Instrument effizienter Verfahrens-führung geworden. Durch ein Gesetz vom 15.7.2024 wurde nun nach vielfacher Forderung und Diskussion mit Wirkung ab dem 19.7.2024 die Regelung des § 50a ArbGG zu Videoverhandlungen eingeführt und die Regelung des § 128a ZPO für den Zivilprozess nicht unwesentlich verändert. Der Beitrag stellt die Neuregelungen vor.

1. Inhalt der Neuregelung
2. Begriff der Videoverhandlung
3. Ermessen und geeignete Fälle
4. Ausreichende Kapazität
5. Gestattung, Begründung und Unanfechtbarkeit
6. Aufzeichnungsverbot
7. Entfall der Auslagenpauschale
8. Fazit



Zum vollständigen Online-Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes
SEMINARE
Unsere Seminare im Arbeitsrecht

Blog
Das versteckte digitale Zugangsrecht im Referentenentwurf eines Tariftreuegesetzes (Kleinebrink)
Manche Gesetzesvorhaben verbergen sich. Dies ist nun beim digitalen Zugangsrecht zugunsten von Gewerkschaften geschehen.

Der nationaler Aktionsplan des DGB zur Stärkung der Tarifbindung

In einem 14 Punkte umfassenden nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung (PDF-Datei - 4 Seiten) fordert der DGB u.a. ein Bundestariftreuegesetz, Regelungen zur Verhinderung von "Tarifflucht" bei Betriebsaufspaltungen sowie ein digitales Zutrittsrecht der Gewerkschaften in die Betriebe.

 


ARBEITSGEMEINSCHAFT ARBEITSRECHT IM DAV
Frühjahrstagung 2025 in Freiburg

Wann: 28./29. März 2025

Wo: Freiburg

https://ag-arbeitsrecht.de/de/

Verlagsangebot
OS Live
Entgelttransparenz - Einführung und Handlungsanleitung für Arbeitgeber

Das Webinar Entgelttransparenzrichtlinie informiert am 08. Oktober über die neue EU-Richtlinie, die seit Juni 2023 in Kraft ist und ab 2026 schrittweise umgesetzt werden muss. Sie erhalten einen Überblick über die Rechtslage, praxisrelevante Neuerungen und einen Leitfaden zur erfolgreichen und rechtzeitigen Umsetzung der Vorgaben.

Jetzt informieren und anmelden
Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter:
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:

RAin Petra Rülfing
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-153

Newsletter-Einstellungen ändern:

Das ausführliche Impressum zu unserem Internetangebot finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Bei Preisangaben und Auflagen sind Änderungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten. Die Reproduktion oder Modifikation dieses Newsletters ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung des Verlages ist untersagt.